Wir sehen uns auf der Internationale Handwerksmesse IHM München 12.03-16.03.25 Halle C2-Stand 532/534 ×

25km/h-Mofa

Wer über einen Führerschein – egal welcher Klasse – verfügt, darf automatisch Mofa fahren.
Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, benötigen dazu sogar nicht mal eine Prüfbescheinigung,
sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, gibt es keine Altersbeschränkung für das Fahren eines Mofas, so dass dieser Personenkreis ein MOFA also auch ohne jemals eine Prüfbescheinigung erhalten zu haben, in Deutschland fahren dürfen. Diese Personen dürfen ein Mofa ohne jegliche Altersgrenze oder Beschränkungen fahren, solange das Mofa den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

WICHTIG: Diese Regelung gilt für Deutschland! Sollten sie das Fahrzeug auch im Ausland fahren wollen, erkundigen Sie sich vorher über die dort geltenden Bedingungen.

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